JON / Jonas N. Hurrle
DUKE / Duc L. Nguyen
F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy
Schloss Str. 55 — 70176 Stuttgart
———
1) The content and works published on this website are governed by the copyright laws of Germany. Any duplication, processing, distribution or any form of utilisation beyond the scope of copyright law shall require the prior written consent of the author or authors in question.
DUKE / Duc L. Nguyen
F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy
Schloss Str. 55 — 70176 Stuttgart
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AGB (Terms of Service)
2) Auftragsumfang und Kalkulationsgrundlage
F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy erbringt sofern nicht anders vereinbart folgende Leistungen:
– Konzeption und Entwurf inklusive zwei Korrekturschleifen
– Reinzeichnung
– Projektmanagement und Planung
– Produktion und/oder Produktionsüberwachung
– Konzeption und Entwurf inklusive zwei Korrekturschleifen
– Reinzeichnung
– Projektmanagement und Planung
– Produktion und/oder Produktionsüberwachung
Grundlage für die genannten Leistungen bildet das Briefing des Auftraggebers. Alle über den vereinbarten Umfang hinausgehenden Leistungen, insbesondere weitere Korrekturschleifen werden gesondert abgerechnet.
2.1) Honorar und Zahlungsbestimmungen
Das Honorar richtet sich in der Regel nach dem Zeitaufwand und wird mit dem vereinbarten Tagessatz berechnet.
Falls nicht anders festgelegt, wird ein Nutzungsrechte-Entgelt erhoben, das sich nach dem Nutzungsumfang, dem Nutzungsgebiet, der Nutzungsdauer und der Nutzungsintensität richtet.
Nach Beendigung einer Arbeitsphase (z.B. Animation, Flyer, Broschüre, Buch, Visitenkarte) stellt F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy eine Rechnung, die innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzüge zu bezahlen ist. Bei Aufträgen, deren Erfüllung sich über einen Zeitraum von mehr als einem Monat erstrecken, können Teilzahlungen vereinbart werden, die vor Abschluss des Gesamtauftrags abgerechnet werden können. Die Termine hierfür werden gesondert festgehalten.
Falls nicht anders festgelegt, wird ein Nutzungsrechte-Entgelt erhoben, das sich nach dem Nutzungsumfang, dem Nutzungsgebiet, der Nutzungsdauer und der Nutzungsintensität richtet.
Nach Beendigung einer Arbeitsphase (z.B. Animation, Flyer, Broschüre, Buch, Visitenkarte) stellt F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy eine Rechnung, die innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzüge zu bezahlen ist. Bei Aufträgen, deren Erfüllung sich über einen Zeitraum von mehr als einem Monat erstrecken, können Teilzahlungen vereinbart werden, die vor Abschluss des Gesamtauftrags abgerechnet werden können. Die Termine hierfür werden gesondert festgehalten.
2.2) Inhalte, Fristen und Korrekturen
F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy erhält alle notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Zugangsdaten) vom Auftraggeber.
F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln. Termine für die Übergabe der Daten werden gemeinsam vereinbart und gesondert festgehalten.
Alle zu einem Einzelprodukt gehörigen Daten und Inhalte werden vom Auftraggeber vollständig sowie verständlich aufbereitet geliefert. Ist aus der Datenlieferung die Aufforderung abzuleiten, dass F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy mit der Arbeit an dem jeweiligen Einzelprodukt beginnen kann, gilt die Datenübergabe als vollständig erfolgt. Das Nachreichen von Daten und Inhalten gilt als Korrektur und wird als solche behandelt und berechnet.
F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln. Termine für die Übergabe der Daten werden gemeinsam vereinbart und gesondert festgehalten.
Alle zu einem Einzelprodukt gehörigen Daten und Inhalte werden vom Auftraggeber vollständig sowie verständlich aufbereitet geliefert. Ist aus der Datenlieferung die Aufforderung abzuleiten, dass F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy mit der Arbeit an dem jeweiligen Einzelprodukt beginnen kann, gilt die Datenübergabe als vollständig erfolgt. Das Nachreichen von Daten und Inhalten gilt als Korrektur und wird als solche behandelt und berechnet.
2.3) Änderung oder Abbruch von Arbeiten
Grundsätzlich ist jede Phase eines Auftrags honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder abgebrochen,
hat F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy Zuspruch auf das Honorar gemäß vorstehenden Bestimmungen und für die bereits erbrachten Leistungen oder den bereits investierten Zeitaufwand.
Darüber hinaus hat F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy das Recht:
– auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten.
– auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder des Abbruchs ergebender Schäden.
– die bisher geleistete Arbeit bei Abbruch des Auftrags anderweitig zu verwenden.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er alle eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen. Sonderleistungen, die nicht im Angebot vereinbart sind, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen nach erfolgter Freigabe oder weitere Korrektur- phasen, werden nach Zeitaufwand gesondert mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
hat F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy Zuspruch auf das Honorar gemäß vorstehenden Bestimmungen und für die bereits erbrachten Leistungen oder den bereits investierten Zeitaufwand.
Darüber hinaus hat F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy das Recht:
– auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten.
– auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder des Abbruchs ergebender Schäden.
– die bisher geleistete Arbeit bei Abbruch des Auftrags anderweitig zu verwenden.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er alle eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen. Sonderleistungen, die nicht im Angebot vereinbart sind, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen nach erfolgter Freigabe oder weitere Korrektur- phasen, werden nach Zeitaufwand gesondert mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
2.4) Fremdkosten
Fremdkosten wie z.B. Repro-, Litho-, Fotografie-, Bildbearbeitungs-, Druck-, Schriftlizenz-, Programmier-, Übersetzungs-, Lektorats-, Transport-, und Reisekosten sind im Honorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet; die Produktionskosten werden jeweils direkt von Herstellern und Servicebetrieben mit dem Auftraggeber verrechnet. F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy kann nach Absprache Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers abwickeln.
2.5) Nutzungsrechte und -umfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vereinbarung. Insbesondere dürfen von F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt wurden, ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy geschaffenen Werke. Für jede außerhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
Werden Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen in größerem Umfang als dem vereinbarten Nutzungsrahmen verwendet, so ist F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy berechtigt, die Vergütung für die zusätzliche Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann
Alle im Entwurfsprozess entstandenen und gezeigten Werke, Arbeiten oder Konzepte bleiben Eigentum von F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy. Die vereinbarten Werknutzungsrechte gehen erst mit der Bezahlung des Gesamthonorars an den Auftraggeber über.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy geschaffenen Werke. Für jede außerhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
Werden Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen in größerem Umfang als dem vereinbarten Nutzungsrahmen verwendet, so ist F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy berechtigt, die Vergütung für die zusätzliche Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann
F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy die im Rahmen des Auftrags hergestellten Schriften auch anderweitig nutzen.
Im Insolvenzfall oder bei Erlöschen des Unternehmens fallen die Nutzungsrechte an den Urheber zurück. Lediglich beim Verkauf des Auftraggebers gehen alle eingeräumten Rechte auf den Käufer über.Alle im Entwurfsprozess entstandenen und gezeigten Werke, Arbeiten oder Konzepte bleiben Eigentum von F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy. Die vereinbarten Werknutzungsrechte gehen erst mit der Bezahlung des Gesamthonorars an den Auftraggeber über.
2.6) Urheberrechte
Auf alle von F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy erstellten Arbeiten und Leistungen finden die Bestimmungen des Urheberrechts Anwendung. Von F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy erstellte Präsentationen, Konzepte, Skizzen, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.7) Haftung
F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Mit der Freigabe von Konzepten, Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
Mit der Freigabe von Konzepten, Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy nicht. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy übergebenen Vorlagen und Inhalte berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Nutzung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
2.8) Produktionsbetreuung und Belegexemplare
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Produktionsüberwachung durch F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy berechtigt, nach eigenem Ermessen die damit in Verbindung stehenden notwendigen Entscheidungen zu treffen. F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy haftet für Fehler ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Von allen produzierten Arbeiten überlässt der Auftraggeber F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy unentgeltlich mindestens fünf einwandfreie Belegexemplare, die zum Zwecke der Eigenwerbung verwendet werden dürfen.
Von allen produzierten Arbeiten überlässt der Auftraggeber F.U.N. The Fancy Union of Nice Creative Direction Embassy unentgeltlich mindestens fünf einwandfreie Belegexemplare, die zum Zwecke der Eigenwerbung verwendet werden dürfen.
2.9) Künstlersozialabgabe
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen oder werbeberaterischen Bereich an den jeweiligen Gestalter als eine nicht juristische Person nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Abgabe- und Anmeldefrist ist alleine der Besteller zuständig und verantwortlich. Weitere Informationen und Anmeldeformulare sind unter www.kuenstlersozialkasse.de zu finden.
2.10) Anzuwendendes Recht
Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk sich der Sitz des Auftragnehmers befindet.
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist so zu ergänzen, dass ihr beabsichtigter Zweck erreicht wird. Gleiches gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist so zu ergänzen, dass ihr beabsichtigter Zweck erreicht wird. Gleiches gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
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